Storno auf Vereinshütten in den Bergen

IIm Regen unterwegsch habe es schon angedeutet. Unsere Bergwoche in den Pitztaler Bergen (genauer am vorderen Geigenkamm) hat für mich zwei „Premieren“ gebracht. 1. Meine AV-Mitgliedskarte wurde erstmals wie an einer Kassa „abgescannt“. 2. Erstmals habe ich auf einer AV-Hütte (Ludwigsburgerhütte) und auf einer ÖTK-Hütte (Frischmannhütte) Storno bezahlt. Die Auseinandersetzung darüber war auf jeder Hütte „heftig“. Die Sachlage ist nicht schwarz – weiß. Das ist mir bewusst. Und doch bin ich überzeugt, dass mit diesem Vorgehen, den Hüttenpächtern Storno zu erlauben, die alpinen Vereine einen Irrweg gehen, den genetischen Code des Alpinismus grundlegend ändern. Mein Bergehen ist geprägt von einer jahrzehntelangen Mitgliedschaft bei einem alpinen Verein als Solidarbeitrag für sicheres, solidarisches Wandern in den Bergen. Mein Berggehen ist von Freiwilligkeit geprägt und hat keine monetären Beigeschmack. Es war immer ein gemeinsames Wandern, wo ich eine moderative Funktion wahrgenommen habe. Jede und jeder ging 100% eigenverantwortlich. Auch das Aviso auf den Hütten war für mich keine Reservierung wie im Flieger, sondern ein Hinweis für die Hüttenverantwortlichen, damit sie nicht überrascht sind, dass jetzt 15 Leute kommen, im Lager liegen wollen und etwas essen und trinken wollen.

Zwei Hütten buchen und das bessere Wetter wählen

Vor dem RegenIn den letzten Jahren hat sich etwas zugespitzt. Heuer wurde es eingenagelt bzw wurde ich festgenagelt. Es gibt in Deutschland und Österreich Gruppen, die buchen eine Hütte nördlich und eine Hütte südlich des Alpenhauptkammes. Wo das Wetter dann schöner ist, dort fahren sie hin. So spitzt sich Hüttenpächtern etwas zu. Mein jahrelanges Aviso auf den Hütten wurden auf zwei Hütten als „Fixreservierung“ genommen. Weil wir durch das unglaublich schlechte Wetter nicht weitergekommen sind, haben wir Stornozahlungen aufgebrummt bekommen. Einmal auf der AV-Hütte, die mit Auto und Materialseilbahn erreichbar ist und auf der anderen waren wir nicht, weil eben das schlechte Wetter keinen Übergang für uns ermöglicht hat. Mein Fehler war, dass ich nicht vorher per Email 3 Personen abgesagt habe. Statt 16 sind wir 13 im Pitztal aufgebrochen. Es hat aber nicht geregnet, sondern geschüttet. Alles kam anders. Drei weitere haben aufgegeben. Sie haben sich das nicht mehr zugetraut. Wir wurden bis zum letzten Tag so auf 7 reduziert, die wir einen Tag früher ins Tal „abgebogen“ sind. Die Ludwigsburgerhütte hat uns 60.- EUR abgenommen, weil wir statt 16 jetzt 10 waren, die übernachtet haben. Penetrant und ohne irgendeine Nachgiebigkeit. Die Frischmannhütte will uns 320.- EUR (16×20) abnehmen. Beim Telefonat im Tal, dass wir wegen des Wetters nicht kommen können, hörte mein Ohr: „Und wenn sie nicht zahlen, übergebe ich das dem Rechtsanwalt.“ Im Email, das 10 Minuten später am Handy ist, wird die Forderung gleich nochmals gestellt. Ich schreibe nochmals und bitte um Überlegung, dass das so nicht geht für Mitglieder des alpinen Vereins. Da kommt nur mehr kurz das Antwortemail: „hallo nein  das überlege ich mir nicht  und bitte sie den von mir geforderten betrag  von 320 euro an  das von mir angegebene konto zu überweisen ansonsten werde ich es unseren club und rechtsanwalt übergeben  mfg fam annemarie grießer“.

Die Gruppe der Einzelnen

Er wurde uns zu viel - der RegenSo. Soll ich das jetzt zahlen oder nicht? Wir waren dort. Auf der Erlanger Hütte war das überhaupt kein Problem, nicht einmal Thema. Von dort wurde 2 Tage vorher auf die Frischmannhütte angerufen, dass wir nur 7 kommen. Auf der Ludwigsburgerhütte sind wir am Tag vor der Übernachtung zu zehnt vorbeigekommen und haben uns 10 für nächsten Tag angekündigt. Oder soll mein Urlaub darin bestehen, dass ich täglich Emails schreibe und täglich telefoniere? Ich glaube, ab dem nächsten Jahr melde ich nichts mehr an und wir kommen einzeln zur Hütte. 12 oder 16. Oder?

PS: Ich weiß von Hüttenwirten, die das anders sehen und praktizieren. Beispiel Erlanger Hütte.

1 Kommentar

    • kaineder auf 1. August 2014 bei 16:25
      Autor

    Ein Wiener Bergeher schildert mir die Erfahrungen per Email: „Ich merke auch, dass die Sensibilität der Hüttenwirte zunimmt, vermutlich auch deren wirtschaftlicher Druck (selbstauferlegt?) und kann deren Lage grundsätzlich auch verstehen.
    Mir scheint, dass die Nordtiroler diesbezüglich eine negative Vorreiterrolle einnehmen.Ich würde mich trotzdem beim AV erkundigen, ob die rechtsgrundlage des Pächters wirklich so abgesichert ist. Bin kein Jurist, aber desaströses Wetter im Hochgebirge lässt vielleicht auf „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ schließen …..“

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